Einzelschritte des Mediationsverfahrens

0.

Auftragsklärung und Vorbereitung

In der Regel hat eine der Parteien eines Konfliktes das Bedürfnis, diesen im Rahmen einer Mediation zu lösen. Der von der initiativen Partei beauftragte Mediator geht auf die andere Partei zu und bittet diese um Teilnahme an einer Mediation. Dabei erklärt er den Ablauf des Mediationsverfahrens sowie die Rolle und Haltung des Mediators.

Er schließt mit den Parteien oder auch mit nur einer Partei einen Vertrag zur Regelung der Kostenübernahme und organisiert den weiteren Rahmen der Mediation.

1.

Beginn der Mediation

Der Mediator begrüßt die Parteien, erklärt die Gesprächsregeln und führt kurz in das Konfliktthema ein, soweit es ihm bekannt ist.

2.

Konfliktdarstellung - Themensammlung

In der zweiten Phase stellt jede Partei ihre Streitpunkte und Anliegen im Zusammenhang dar. Dabei sammelt der Mediator die Themen und Konfliktfelder und strukturiert diese für die nachfolgende Weiterbearbeitung.

3.

Konflikterhellung –
Positionen-, Interessen-, Sichtweisen- und Hintergrunderkundung

In dieser Phase erhalten die Beteiligten Gelegenheit, ihre Sicht zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht, wobei auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen wird. Dabei sollen nicht nur vordergründige Positionen erhellt werden, sondern auch unausgesprochene unterschwellige Interessen, die den Konflikt mit verursacht haben.

4.

Lösungsfindung -
Sammeln und Bewerten von Vorschlägen

Nach der „Konflikterhellung“ werden zu den genannten Problemfeldern Lösungsoptionen bewertungsfrei gesammelt. Im Anschluss daran werden diese von den Konfliktparteien bewertet und verhandelt. Der Mediator achtet dabei darauf, dass die gefundenen Lösungen mit den in der vorherigen Phase ermittelten Interessen der Parteien im Einklang stehen. Der Mediator regt die Beteiligten an, die jeweiligen Lösungsoptionen auf konkrete Umsetzbarkeit hin zu überprüfen.

Gelegentlich kommt es vor, dass beide Parteien um eine Lösungsidee des Mediators bitten. Dann kann der Mediator - soweit möglich - im gegenseitigen Einvernehmen eine Lösungsidee in das Verfahren einbringen.

5.

Abschlussvereinbarung

Zum Abschluss der Mediation werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Darin werden die weitere Vorgehensweise mit der Festlegung von Terminen und ggf. das Verhalten in zukünftigen Konfliktfällen gemeinsam formuliert. Die Parteien unterschreiben diese Vereinbarung, womit die Mediation beendet ist.

Gelegentlich wird den Beteiligten bei der Konflikterhellung bewusst, dass neben dem ursprünglichen Konfliktthema noch weitere Konflikte bestehen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die weitere Bearbeitung in der Vereinbarung zu verabreden.

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